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Erfahrener Benutzer
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Ist doch nur ein Amtsgericht. Gibt immer verschiedene Urteile was das betrifft. OLG Düsseldorf sagt es ist in Ordnung, OLG Hamburg verneint das usw... Kommt anscheinend nur drauf an was man für einen Richter erwischt und wie gut der eigene Anwalt ist. Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist immer noch Grauzone. Das Urheberrecht zielt ja nicht auf die Betreiber ab, da Torrentdateien wohl kaum das Urheberrecht verletzen. Auch greift die Störerhaftung nicht, wobei das auch wieder umstritten ist. Solche Urteile basieren immer auf mehreren Tatbeständen, wie hier die Vervielfältigung. Eine einheitliche Rechtsprechung kann es nicht geben, da es einfach keine gesetzliche Grundlage gibt, die Bittorrent-Tracker als verboten einstufen. Ist genau dasselbe Spiel wie bei den One-Click-Hostern, emule etc.
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völlig falsch gibt auch reine Linux Tracker und Linux is bekanntlich 4free
zudem is immernoch die sache was verbreitet wird aufden Trackern
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#3 | ||||||||||||
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Erfahrener Benutzer
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Zitat:
Ich spezifiziere meine Aussage: Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers, welcher primär die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Materialien ermöglicht, ist immer noch Grauzone. Ich dachte es ist klar was gemeint ist, und Tracker wie linuxtracker.org oder bt.etree.org davon ausgenommen sind... Ist das so? Das würde Redhat und SUSE aber immense Umsatzeinbußen bescheren Jaja, auch ich kann ein Korinthenkacker sein :P
Ge?ndert von bl0bb (26.10.2011 um 16:21 Uhr) |
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