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18.02.2012, 16:58 | #1 | |||||||||||
Profi
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Einstellung mangels Nachweis: § 170 Abs. 2
Ich habe heute ein nettes Schreiben erhalten.....
Im letzen Jahr hat man mich zu Hause besucht mit einem Richterlichen Beschluss der meinen Besuchern erlaubte meine Räumlichkeiten zu besichtigen. (Ich wohne in einem eheähnlichem Verhältnis) In meiner Wohnung standen 2 Notebooks, 7 Computer davon zwei in Betrieb, 12 gefundene Festplatten teilweise externe teilweise ausgebaute, eine DVD bespielt mit Microsoft Ofiice 2010 Plus eine Spindel DVD Rohlinge eine Spindel CD Rohlinge. Im laufe der Beschauung wurde ich nach Herkunft und Eigentum der Geräte befragt, Geräte die ich zur Reparatur da hatte habe ich auch als diese benannt, Geräte die meiner Lebensgefährtin gehörten habe ich als meine ausgegeben (da absolut sauber) meine Geräte habe ich als ihre ausgegeben. Nach der Beschauung wurden Kundengeräte und die die ich als meine Angekündigt hatte mitgenommen. Vergessen wurde die Office DVD. Der Beschluss lautete Verdacht des Betreibens eines Torrent Trackers und Verbreitung von Urhebergeschützen Material im Zeitraum Januar 2008 bis Januar 2010. Beweismaterial waren Screenshots von meinem Tracker und diverse Verbindungsprotolle ( Downloads von einer IP die zur GFU gehörten, IP war natürlich geschwärzt) Die Protokolle wurden nicht als Beweis zugelassen weil die GFU mit dem Download selber eine Straftat begangen hat und illegal beschaffte Beweise werden nicht zugelassen. Der Server war unberührt weil der Hoster eine Ausgabe nicht zugestimmt hatte. Auf den beschlagnahmten Geräten wurde nix gefunden. Ein guter Anwalt bzw. in diesem Falle Anwältin macht sich bezahlt. Kosten des Verfahrens waren mit 6500 Euro angesetzt. Gruß Deto
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Folgende 7 Benutzer sagen Danke zu Deto® für den nützlichen Beitrag: | .:.Uranus.:. (19.02.2012), Bluesteel (18.02.2012), Cerberus (18.02.2012), FireWire (18.02.2012), gotthummer (18.02.2012), mobby (19.02.2012), MonaLisa (18.02.2012) |
18.02.2012, 18:00 | #2 | |||||||||||
Böser Mod / NvT Terrorist
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Und deine Anwaltskosten?
Lg Lex |
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18.02.2012, 21:37 | #3 | |||||||||||
Profi
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wurden vom Staat getragen
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19.02.2012, 10:35 | #4 | |||||||||||
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Habe ich schon 2mal hinter mir
aber wie deto wurde ich aus mangel von beweisen alles zurückgenommen unser tracker mal wieder |
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19.02.2012, 11:37 | #5 | ||||||||||||
König
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schick aber
Zitat:
Dann machen sich ja die ganzen Gameschmieden strafbar die ihre updates über torrent verbreiten
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19.02.2012, 11:57 | #6 | |||||||||||
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ich denke du weist was ich meine in den Ermittlungsakten wurde von 3800 Torents größtenteils Urheberrechtsgeschütztes Material geredet.
Ich habe die komplette Akte hier und habe die 714 Seiten noch nicht alle gelesen
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19.02.2012, 12:00 | #7 | |||||||||||
König
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Du liest dir das durch?
Ich würde es in den Reißwolf packen
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19.02.2012, 12:16 | #8 | |||||||||||
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nein ich verfolge das mit wachsamen Augen denn die vorgehensweise bei den Ermittlungen steht ja drinne.
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19.02.2012, 19:50 | #9 | |||||||||||
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Mir wollte man einen reinwürgen, weil ich die 5 Euro Spende
von der GVU erhalten habe. Müsste ja eigentlich versteuert werden. Rest wurde aus Beweismangel fallen gelassen. Nur der Hinweis mit erhobenem Zeigefinger kam noch vom Staatsanwalt zukünftig ein braver Bürger zu sein.
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Der Optimist behauptet, dass wir in der besten aller möglichen Welten leben, der Pessimist befürchtet, dass das stimmt. |
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19.02.2012, 21:11 | #10 | |||||||||||
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ca 1500 Uploads wurden einem Uploader zugewiesen auf zwei verschiedene Server die bei OVH gehostet waren nur leider ergab die Ermittlung ein schlechtes Ergebnis.
Der Mieter des Servers wohnt irgendwo im Raum Wiesbaden leider konnte ein solcher Herr nicht ermittelt werden. Zahlungen an OVH erfolgten ausschließlich als Bareinzahlung bei verschiedenen Commerzbanken im Raum Osnabrück und Herford auch die Einzahlungen liefen über diesen Namen. Das verifizieren des Servers ist per SMS geschehen auf ein Prepayd Handy was auch auf diesen Namen lief......wo zum Teufel steckt dieser Kerl.....
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