BonkeR
28.09.2012, 10:52
Die Verwerter-Lobby hat in Portugal einen heftigen Rückschlag erlitten. Eine Aktion gegen Filesharing Nutzer sollte eigentlich möglichst öffentlichkeitswirksam über die Bühne gehen, doch die Staatsanwaltschaft spielte hierbei nicht mit.
Bereits im vergangenen Jahr übergaben Mitarbeiter der portugisischen ACAPOR, einer Organsiation der Medienindustrie, mehrere Kisten mit rund 2.000 IP-Adressen von Filesharing-Nutzern der Staatsanwaltschaft. Dabei trugen sie T-Shirts mit Slogans, nach denen "Piraterie" illegal sei. Erst jetzt erfolgte eine offizielle Reaktion der Behörde - und diese fiel recht nüchtern aus.
Wie das Portal "Torrentfreak" berichtete, wies die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurück. Man werde nicht zurückverfolgen, welchen Personen die Adressen zugeordnet waren, hieß es. Dafür wurden gleich mehrere Gründe genannt: So erklärte man, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen einer privaten Nutzung auszutauschen. Außerdem wird die IP-Adresse nicht als ausreichender Beweis für eine Strafverfolgung angesehen.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme ausführte, sei in den vorliegenden Fällen nicht einmal dann ein strafbarer Akt anzunehmen, wenn die Nutzer die fragliche Datei weiterhin in Filesharing-Netzen anbieten, nachdem ihr Download abgeschlossen ist. Denn die Rechtslage lasse in Portugal nur eine Verfolgung zu, wenn gewerbsmäßige Verstöße gegen das Urheberrecht vorliegen. Hierzulande werden diese zwar auch oft bei privaten Nutzern konstruiert, allerdings liegt dafür noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor.
Die portugiesische Staatsanwaltschaft führte weiterhin aus, dass das Recht auf Bildung, kulturelle Teilhabe und freie Meinungsäußerung im Internet nicht eingeschränkt werden sollte, solange alles in einem nichtkommerziellen Rahmen bleibt.
Weiterhin lehnte man es ab, die IP-Adresse als personenbezogenes Datum zu behandeln. Von dieser könne nämlich maximal auf den Inhaber einer Internet-Anbindung geschlossen werden, nicht aber auch die Person, die den Anschluss zur fraglichen Zeit nutzte. So wird das in Deutschland eingesetzte Prinzip der Störerhaftung in Portugal offenbar nicht angewandt.
Seitens der ACAPOR zeigte man sich natürlich enttäuscht über die Haltung der Staatsanwaltschaft und warf dieser vor, die Rechtslage aus Faulheit entsprechend zu interpretieren. "Für mich persönlich denke ich, sie haben das Recht zu ihren Gunsten ausgelegt, um nicht 2.000 Briefe verschicken, 2.000 Personen verhören und 2.000 Computer untersuchen zu müssen", erklärte Nuno Pereira, der Chef der Organisation.
Original ist auf WinFuture zu lesen.
Bereits im vergangenen Jahr übergaben Mitarbeiter der portugisischen ACAPOR, einer Organsiation der Medienindustrie, mehrere Kisten mit rund 2.000 IP-Adressen von Filesharing-Nutzern der Staatsanwaltschaft. Dabei trugen sie T-Shirts mit Slogans, nach denen "Piraterie" illegal sei. Erst jetzt erfolgte eine offizielle Reaktion der Behörde - und diese fiel recht nüchtern aus.
Wie das Portal "Torrentfreak" berichtete, wies die Staatsanwaltschaft die Anzeigen zurück. Man werde nicht zurückverfolgen, welchen Personen die Adressen zugeordnet waren, hieß es. Dafür wurden gleich mehrere Gründe genannt: So erklärte man, dass es nicht gegen das Gesetz verstoße, urheberrechtlich geschützte Werke im Rahmen einer privaten Nutzung auszutauschen. Außerdem wird die IP-Adresse nicht als ausreichender Beweis für eine Strafverfolgung angesehen.
Wie die Staatsanwaltschaft in einer Stellungnahme ausführte, sei in den vorliegenden Fällen nicht einmal dann ein strafbarer Akt anzunehmen, wenn die Nutzer die fragliche Datei weiterhin in Filesharing-Netzen anbieten, nachdem ihr Download abgeschlossen ist. Denn die Rechtslage lasse in Portugal nur eine Verfolgung zu, wenn gewerbsmäßige Verstöße gegen das Urheberrecht vorliegen. Hierzulande werden diese zwar auch oft bei privaten Nutzern konstruiert, allerdings liegt dafür noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor.
Die portugiesische Staatsanwaltschaft führte weiterhin aus, dass das Recht auf Bildung, kulturelle Teilhabe und freie Meinungsäußerung im Internet nicht eingeschränkt werden sollte, solange alles in einem nichtkommerziellen Rahmen bleibt.
Weiterhin lehnte man es ab, die IP-Adresse als personenbezogenes Datum zu behandeln. Von dieser könne nämlich maximal auf den Inhaber einer Internet-Anbindung geschlossen werden, nicht aber auch die Person, die den Anschluss zur fraglichen Zeit nutzte. So wird das in Deutschland eingesetzte Prinzip der Störerhaftung in Portugal offenbar nicht angewandt.
Seitens der ACAPOR zeigte man sich natürlich enttäuscht über die Haltung der Staatsanwaltschaft und warf dieser vor, die Rechtslage aus Faulheit entsprechend zu interpretieren. "Für mich persönlich denke ich, sie haben das Recht zu ihren Gunsten ausgelegt, um nicht 2.000 Briefe verschicken, 2.000 Personen verhören und 2.000 Computer untersuchen zu müssen", erklärte Nuno Pereira, der Chef der Organisation.
Original ist auf WinFuture zu lesen.