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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kino.to: Chef-Programmierer unter Dach und Fach


goterneme
12.04.2012, 12:01
Knapp vier Jahre Haft für Kino.to-Programmierer Update

http://www.heise.de/icons/ho/vorlesen_download.gif (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Knapp-vier-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Programmierer-1519229.html?view=audio)
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to (http://www.heise.de/newsticker/meldung/kino-to-Polizeiaktion-gegen-Filmpiraten-1257486.html) muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.
Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chef-Programmierer-von-Kino-to-legt-Gestaendnis-ab-1487317.html), die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".
Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, das Kino.to funktioniert. Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.
Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.
Kino.to war im Juni 2011 aufgeflogen. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient. Wann der Kino.to-Gründer vor Gericht kommt, ist noch nicht klar.
[Update: Nach Bekanntgabe des Urteils waren die Websites des Bundesjustizministeriums (http://www.bmj.de/) und der sächsischen Justiz (http://justiz.sachsen.de/) vorübergehend nicht erreichbar. Das BMJ bestätigte (https://twitter.com/#%21/sls_bmj/status/190098789426659329) eine dDoS-Attacke auf den Server. Auf Twitter haben sich Unbekannte, die sich der österreichischen Anonymous-Bewegung zuordnen, zu den Angriffen aus "Rache für kino.to" bekannt (https://twitter.com/#%21/AnonAustria/status/190075089277026305).] (mit Material von dpa) / (vbr (vbr@ct.de))

heise online | Knapp vier Jahre Haft für Kino.to-Programmierer (http://www.heise.de/newsticker/meldung/Knapp-vier-Jahre-Haft-fuer-Kino-to-Programmierer-1519229.html)

Bin ja gespannt, ob die GVU weitere "Chef-Programmierer" von einigen Profi-Trackern anklagt :cool:

Stifler
12.04.2012, 13:57
DIe GVU isn Verein aus 16 Hanseln und weiteren paar selbsternannten Moralaposteln von freien Mitarbeitern!
Die können gar nix anklagen, die können so wie jeder von uns Personen bei Verdacht anzeigen, alles weitere übernimmt die Staatsanwaltschaft, wobei die GVU als "Nebenkläger" gerne in Erscheinung tritt.

Ich sags immer wieder ich bin froh nicht in Deutschland leben zu müssen, weil was ihr teilweise unter Justiz versteht (u.a. Beschlagnahmung von Filmen usw Index) ist echt lächerlich!

Thunder™
12.04.2012, 14:00
was sind schon 3 Jahre Haft wenn man danach in Schmaus und brause leben kann^^

Stifler
12.04.2012, 14:15
Bei offenem Vollzug ist das nix!
Trotzdem, wäre interessant in wie weit der "Chef-Programmierer" da involviert war, ob er nur Programmiert hat oder was er sonst noch gemacht hat!

Cerberus
13.04.2012, 20:32
mal sehen, wann MS dann verklagt wird ...
weil Windoof den Einsatz und die Benutzung von Raubkopien nicht unterbindet ......

das ist doch alles Schwachsinn ....

Stinac
13.04.2012, 22:37
naja mal schaun wielange kinox am netz bleibt

DefCon3
14.04.2012, 14:22
was sind schon 3 Jahre Haft wenn man danach in Schmaus und brause leben kann^^

Ich möchte keine 3 Jahre ins gefängnis... Danach in saus und Braus leben obwohl alle Konten der Betreiber dicht gemacht wurden? Ich glaube nicht das sie vom erwirtschafteten Geld nochmal ein Cent sehen werden. Klar weis man nicht was noch eventuell irgendwo lagert. Trotzdem ne harte scheiße!