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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : [News] BitTorrent: Tracker-Betreiber wurde verurte


Lex
26.10.2011, 09:37
Das Amtsgericht Ludwigshafen hat in Folge eines Strafantrags der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU (http://www.gvu.de/25_177_Ein_Jahr_auf_Bewaehrung_fuer_Ludwigshafener_Raubkopierer_GVU_stellte_Strafantrag_wegen_Betreiben_eines_BitTorrent_Trackers.htm)) ein Urteil gegen den Betreiber des Anti-Leech-Trackers Bit-Flyer gefällt.

Wegen unerlaubter Verwertung und Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken wurde ein 42-jähriger Mann von dem besagten Gericht zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist laut der GVU bereits rechtskräftig.



Dem Angeklagten hat man abgesehen von dem Betreiben des Torrent-Trackers, der zentralen Organisationseinheit eines BitTorrent-Netzes, einen weiteren Tatbestand zur Last gelegt. Gemeint ist damit die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC. Strafmildernd wirkte dabei die Tatsache, dass sich der 42-Jährige geständig zeigte.

Obwohl der Verurteilte selbst keine urheberrechtlich geschützten Dateien hochgeladen hat und nur für den Betrieb des Trackers sorgte, kam das Gericht zu dieser Entscheidung. Der zuständige Richter sagte in diesem Zusammenhang, dass er durch den Betrieb den anderen registrierten Usern die Möglichkeit gegeben hätte, im Rahmen eines Filesharing-Programms urheberrechtlich geschützte Filme, Software und Spiele kostenlos downzuloaden.
@Quell: WinFuture (http://winfuture.de/news,66163.html)
Es ist also doch nicht so sehr "Grauzone" wie viele hoffen...

Lg Lex

bl0bb
26.10.2011, 10:26
Ist doch nur ein Amtsgericht. Gibt immer verschiedene Urteile was das betrifft. OLG Düsseldorf sagt es ist in Ordnung, OLG Hamburg verneint das usw... Kommt anscheinend nur drauf an was man für einen Richter erwischt und wie gut der eigene Anwalt ist. Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist immer noch Grauzone. Das Urheberrecht zielt ja nicht auf die Betreiber ab, da Torrentdateien wohl kaum das Urheberrecht verletzen. Auch greift die Störerhaftung nicht, wobei das auch wieder umstritten ist. Solche Urteile basieren immer auf mehreren Tatbeständen, wie hier die Vervielfältigung. Eine einheitliche Rechtsprechung kann es nicht geben, da es einfach keine gesetzliche Grundlage gibt, die Bittorrent-Tracker als verboten einstufen. Ist genau dasselbe Spiel wie bei den One-Click-Hostern, emule etc.

!nclude
26.10.2011, 13:11
Ich würde mal sagen, Pech gehabt :P
Also ich kenn "Bit-Flyer" nicht... jemand von euch?

Lex
26.10.2011, 13:17
Ne, die Seite sagt mir auch nichts, aber scheinbar war sie "groß" genug um den Behörden aufzufallen.
Das ist das schwierige in unserer Szene, IN der Szene müssen wir uns gegen so viel Konkurenz durchsetzen das wir viel
"Werbung" brauchen, wobei Werbung der falsche Ausdruck ist, eher Bekanntheit, und doch dürfen wir nach "außenhin" nicht
Auffallen da wir sonst zu viel Aufsehn der Behörden auf uns ziehn.

Lg Lex

crisscross
26.10.2011, 15:20
ich grab mal nen bissl in meinen erinnerungen!

bitflyer war damals 1 tracker mit ca.1000-1500 user schätzungsweise.
Der Coder war glaube ich Corvette, von dem auch die Rede im o.g. Beitrag sein müsste.
Nach seinem Bust war Bitflyer offline, wurde aber daraufhin von anderen Teammitgliedern wiedereröffnet
mit dem Kürzel EOI, den genauen Namen poste ich hier mal nicht.
Der neue Coder ist auch hier unterwegs, vllt. meldet er sich ja zu Wort.

Kleine Anmerkung: Ich hatte mit Bitflyer nix zu tun und auch nix mit dem Nachfolger EOI ;)

Deto®
26.10.2011, 16:38
EOI- End of Internet

dontcha
26.10.2011, 16:58
Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers ist immer noch Grauzone.

völlig falsch gibt auch reine Linux Tracker und Linux is bekanntlich 4free
zudem is immernoch die sache was verbreitet wird aufden Trackern

bl0bb
26.10.2011, 17:16
völlig falsch gibt auch reine Linux Tracker
zudem is immernoch die sache was verbreitet wird aufden Trackern

-.-
Ich spezifiziere meine Aussage:
Das Betreiben eines Bittorrent-Trackers, welcher primär die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Materialien ermöglicht, ist immer noch Grauzone.


Ich dachte es ist klar was gemeint ist, und Tracker wie linuxtracker.org oder bt.etree.org davon ausgenommen sind...

Linux is bekanntlich 4free

Ist das so? Das würde Redhat und SUSE aber immense Umsatzeinbußen bescheren ;) Jaja, auch ich kann ein Korinthenkacker sein :P

Zero111
26.10.2011, 17:59
nein eben nicht..

Linux ist und bleibt 4free. selbst Suse darf sein Linux nicht verkaufen da es die Lizenzrechte verbieten.

Jedoch hat Suse eine kleine Lücke gefunden. Die User die sich Suse Linux kaufen bezahlen für eine gepresste DVD und für den Support. Nicht für das Produkt selber

Suse bietet ja selber die Vollversion als Iso zum Download an, jedoch ohne Support

Stifler
26.10.2011, 19:22
Wie gesagt Bittorrent ist legal! Auf den Inhalt kommt es an, hier wurde ein Exempel auf unwissen der Systemstruktur statuiert!
Aber in Deutschland wundert mich gar nichts mehr!

Odin
27.10.2011, 01:01
Hm so Interessant der Bericht auch ist so muss ich sagen das die Verurteilung aus Zwei Teilen besteht. Das eine ist es das er einen Tracker hat/ hatte wo er den Usern die Möglichkeit gegeben hat Urheber geschütztes Material runter zu laden und das wissen wir alle ist Illegal egal von welcher Seite man es sieht. Ein guter Anwalt kann es noch so drehen das er nur eine Mitschuld bekommt da er es ermöglicht hat das sie laden. Das andere Ding hier ist dieses hier:

Gemeint ist damit die unerlaubte Vervielfältigung von insgesamt 781 urheberrechtlich geschützten Werken auf DVD und PC.

So wie sich der Fall darlegt hat er das alles bei sich zu Hause gehabt und das wird Teuer und hat den Hauptteil der Strafe ausgemacht. Wenn der Dieses Material auch noch Verkauft hat dann ist es sogar noch verständlicher mit der Strafe. Mich hatten sie auch mal am Arsch wie viele wissen vor einigen Jahren wegen Tracker und ich musste 1500 Euro zahlen. Der Betrag kam aber zustande am meisten wegen dem Material was ich als gebranntes hier liegen hatte (ca 350 Cd´s und DVD´s) Zu dem denke ich mir kommt es auch auf den Richter an an dem man gerät. Was mich wundert ist das es überhaupt zu einer Verhandlung gekommen ist. Normalerweise wird es einfach beschlossen und bekommst Post und gut ist. Würde mal sagen er hat noch ne große Fresse gehabt am Anfang und es auf eine Verhandluung ankommen lassen und dort sich erst Geständig gezeigt. Das eine Strafe dann höher wird als normal sollte jedem klar sein.