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TrackerPolizei
26.02.2009, 19:35
Was tue ich, wenn der Vater Staat mich besuchen will


Eine praktische und theoretische Kurzanleitung fuer den smarten und
aufgeklaerten User ueber die Vorbereitung und erfolgreiches Durchstehen
von Hausdurchsuchungen - bestehend aus:

Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung
Teil II - Praeventivmassnahmen
Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle
Teil IV - Literaturliste



Anmerkung:
Da ich selbst kein Jurist bin, wird dieser Artikel nach dem Fertigstellen auf
seine juristische Richtigkeit von einem "echten" Juristen ueberprueft -
trotzdem kann fuer die gemachten Angaben keine Garantie uebernommen werden.
Alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem geltenden
Recht.


!!! IM NOTFALL LIES DIE KURZE ZUSAMMENFASSUNG AM ENDE DIESES ARTIKELS !!!




*** Teil I - Theorie und Praxis der Hausdurchsuchung ***


In Zeiten wachsender Staatswillkuer, arroganten und skrupellosen
Umgangs der Staatsorgane und seiner willigen Vollstrecker mit ihren Buergern,
habe ich mich entschlossen diesen Guide zu schreiben. Wie das Schicksal so
will, habe ich mich aus aktuellem Anlass mit der Materie beschaeftigt, da
einige meiner engsten Kumpane einer ueberraschenden Hausdurchsuchung ins Auge
schauen mussten. Leider ist selten etwas unvorbereitetes auch erfolgreich,
deswegen ging so manche Durchsuchung fuer den Delinquenten unvorteilhafter
aus, als es haette sein muessen.

Werter Leser, beachte bitte auch, dass dieser Text nicht geschrieben wurde
um das Begehen von Straftaten zu foerdern. Du weisst was du tust. Dieser Text
soll dir einfach helfen, dich vor Uebergriffen des Staates auf deine unver-
aeusserlichen Menschenrechte, zu schuetzen und zu wehren. Lasst uns also
keine Zeit verlieren...


Zuerst ein wenig Theorie:

Wir leben in einem s.g. Rechtsstaat, das heisst erstens, dass wir in einem
Staat leben. Leben in einem Staat bedeutet dass jeder seiner Buerger ein
wenig Freiheit in Sicherheit eintauscht. Die Freiheit des Buergers wird
durch Gesetze begrenzt, andererseits bekommt jeder auch ein grosses Stueck
an Sicherheit - sein Leben und Besitztum wird durch den Staat garantiert,
so dass er, in der Regel, ein sicheres Leben fuehren kann, ohne um sein Leben
und seine Habe zu fuerchten. Zweitens bedeutet Rechtsstaat, dass das
Verhaeltnis von Freiheit und Sicherheit nicht willkuerlich sondern durch
"das Recht" festgelegt wird. Das bedeutet, dass keine Staatsgewalt im
Widerspruch zum schriftlich festgelegtem Gesetz handeln darf. Dass dies
nicht immer so ist, liegt auf der Hand, aber bevor du dich dagegen wehren
kannst, musst du erst erkennen wo gueltiges Recht ueberschritten wurde -
hier gilt Wissen ist Macht. Fuer Juristen unter euch, uns wird hier am
meisten das Grundgesetz (Art. 13) und die Strafprozessordung (StPO, Par. 110)
interessieren.

Wie ich oben schrieb, garantiert der Staat per Gesetz jedem Buerger Sicherheit
zu. Wenn sich also jemand (eine Privatperson oder eine Firma) in seinen
Rechten verletzt meint (Diebstahl, Erschleichen von Dienstleistungen, Sach-
beschaedigung, Verletzung des Copyrights), hat er das Recht den vermeintlichen
Verursacher bei der Polizei, oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen; wenn der
Verursacher nicht bekannt ist, kann Anzeige "gegen unbekannt" gestellt werden.

Jetzt kommt der Staat zum Zug, er kann ein Ermittlungsverfahren (EV) einleiten
oder auch nicht. Damit wir schneller vorankommen, nehmen wir an ein
Ermittlungsverfahren ist eingeleitet worden. Das EV hat zum Zweck hinreichende
Beweise zu finden, um eine Anklage vor Gericht zu erheben, denn ohne einen
Schuldspruch des Richters kann der tatsaechliche Verursacher nicht zur
Verantwortung gezogen werden (auch hier Prinzip des Rechtsstaats).

Waehrend des EV hat der Staat (Polizei, Kripo) eine ganze Palette an Mitteln
um den oder die Verursacher zu finden und/oder zu ueberfuehren. Er kann
abhoeren, beschatten, verdeckte Ermittler einsetzen oder auch eine Hausdurch-
suchung beim vermeintlichen Verdaechtigen oder einem seiner vermeintlichen
Komplizen anordnen. Da sind wir also endlich beim interessanten Teil
angelangt.

Wann sind in einem EV genug Beweise/Hinweise gefunden wurden, dass einer
Hausdurchsuchung stattgegeben wird?
Leider, leider: Sehr sehr schnell. Schon wenn einer bei einer Vernehmung
sagt, dass er gehoert hat dass jemand mal mit dem aktuellen Fall irgendwie
zu tun hatte kann das schon fuer einen Hausdurchsuchungsbefehl reichen.
Es gibt auch Faelle, in denen einfach eine aufgeschriebene Telefonnummer,
die Zusammenhangslos bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurde schon zu
einem Besuch der Kripo gefuehrt haben.
Grundsaetzlich: Schon der kleinste, nichtigste Anhaltspunkt kann von den
Beamten dem Richter so vorgefuehrt werden, dass er den Wisch ausstellt!
Also wiegt euch nicht in Sicherheit - es kann jeden immer treffen!
In besonders krassen Faellen, wo der Verfassungschutz z.B. linke Buchlaeden
oberserviert hatte wurden Menschen dann geziehlt observiert und abgehoert
(und spaeter Durchsucht selbstverstaendlich) die auch nur 2x dort haben
Blicken lassen.

Die Hausdurchsuchung (im weiteren mit HD abgekuerzt) hat zum Ziel Beweise
oder Indizien fuer die Aufklaerung einer Straftat und eine evtl. folgende
Anklage zu finden. Ihr Ziel ist es *nicht* den Buerger einzuschuechtern,
deswegen gilt im Falle einer HD:

KEINE PANIK!

Eine Hausdurchsuchung ist nichts Schlimmes, sondern nur die Erfuellung deiner
buergerlichen Pflichten. Mit Schreien (deine Mutter), Toben, Bruellen und mit
aggressivem wie ohnmaechtigem Verhalten machst du es nur den Polizeibeamten
(meistens in zivil) schwer, ihrer langweiligen Routinearbeit nachzukommen,
beeindrucken kannst du sie damit nicht, sie werden ihren Job trotzdem tun.

Jetzt gilt es klaren Verstand zu bewahren und keine unnoetigen Fehler zu
machen, am besten wenn du deine Familie im voraus aufgeklaert hast, dazu aber
spaeter. Hinzu kommt, dass du dich gegen eine rechtmaessige HD nicht wehren
kannst, sondern du musst sie erdulden, es sei denn du bist John Rambo..

Eine Hausdurchsuchung an sich ist eine Verletzung deines grundgesetzlich
garantierten Rechts auf Privatsphaere (GG Art.13, Abs. 1, Wortlaut: "Die
Wohnung ist unverletzlich."), die Polizei darf also auf keinen Fall nach
Gutduenken deine Wohnung betreten, wenn die Beamten das unrechtmaessig tun
wuerden, wuerden sie sich selbst des Hausfriedensbruchs strafbar machen.

Da jeder Eingriff in ein Grundrecht nur durch den Richter erfolgen darf, muss
jede HD erst durch einen Richter angeordnet werden. Er stellt den
Hausdurchsuchungsbefehl (HDB) aus, der der Polizei die Befugnis gibt
entsprechend aufgezaehlte Lokalitaeten (Zimmer, ganze Wohnung, Garage,
Dachboden, Fahrzeug, Haus) nach Beweisen zu durchsuchen.
Eine Ausnahme, die s.g. "Gefahr im Verzuge", tritt ein, wenn der Umweg ueber
den Richter einen nicht wiedergutzumachenden Zeitverlust fuer die
Strafverfolgung bedeuten wuerde, sei es, dass ein Gefangener in deine Wohnung
fluechtet oder in deiner Wohnung vermutete Beweise schon wenige Stunden
spaeter beiseite geschafft sein koennten - in diesem Fall darf die Polizei
ohne Durchsuchungsbefehl handeln (wohlgemerkt, es handelt sich um eine
Ausnahme, die gut begruendet werden muss).

Aber auch der Durchsuchungsbefehl ist kein Persilschein fuer die
Polizeibeamten, sie sind an strenge Bestimmungen gebunden, z.B. nachts sind
Durchsuchungen verboten! Die Nachtzeit ist wie folgend definiert:
1. April - 30. September : 21:00 - 4:00
und 1. Oktober - 31. Maerz : 21:00 - 6:00.
Natuerlich gilt auch hier die Ausnahme fuer "Gefahr im Verzuge".

Wenn also die Staatsgewalt an der Tuer klingelt (meistens gegen 9-11 Uhr
morgens), fragst du cool (der Hausherr) nach dem Hausdurchsuchungsbefehl.
Wenn sie einen haben, LIEST DU IHN DIR GENAU DURCH, die Beamten warten
waehrenddessen VOR der Tuer. Aus der Lektuere erfaehrst du welche Raeume
durchsucht werden duerfen, und welchen Zweck die Durchsuchung hat. So kannst
du waehrend der Durchsuchung KONTROLLIEREN ob sich die Beamten an die ihnen
durch den Richter uebertragenen Befugnisse halten. Du hast das Recht alles
fuer dich zu protokollieren, auch wenn es nur fuer dich ist, ist es manchmal
hilfreich.

Wenn die Polizei wider Erwarten keinen schriftlichen HDB hat (bei "Gefahr im
Verzug"), hast du das Recht zu erfahren welcher Tat du verdaechtigt wirst und
zu welchem Zweck die HD stattfinden soll.

AUF KEINEN FALL DARFST DU DEINE MUENDLICHE ZUSTIMMUNG ZUR DURCHSUCHUNG GEBEN!
Wenn du das tust dann hast du, als freier Buerger, dich mit dem Eingriff in
dein Grunderecht einverstanden erklaert, und die Beamten haben sich aller
Formalien elegant entledigt, obwohl sie keinen HDB hatten.

Wenn du also keinen Durchsuchungsbefehl praesentiert bekommst musst du LAUT
UND DEUTLICH DER DURCHSUCHUNG WIDERSPRECHEN. Falle nicht auf die Masche
herein: "Sie haben doch nichts dagegen, dass wir uns etwas im Haus umsehen?"
oder Aehnliches. Wenn die Beamten trotzdem eine HD durchfuehren wollen, so
muessen sie das gegen deinen Willen tun, das kann sich spaeter als ein
Vorteil fuer dich erweisen. Das ist auch ein Punkt wo du auch deine
Wohngemeinschaft aufklaeren solltest - fuer den Fall, dass du nicht daheim
bist. Wie du siehst, kannst du bereits hier eine potentielle Durchsuchung
abblocken. Du solltest, wie die Staatsgewalt auch, bei allem hoeflich aber
entschieden bleiben.

Ein paar Worte zum Sonderfall, dass nicht die Polizei sondern z.B.: das BAPT
(Bundesamt fuer Post und Telekommunikation) wegen nicht zugelassener
Sendeanlagen (Scanner, Amateurfunk, Ueberschreiten der Sendekraft bei
CB-Funk, Brenner, Betreiben von Packet-Radio auf anderen Kanaelen als
vorgesehen) zu Besuch kommt. Du musst sie nicht in die Wohnung lassen! Sage
ihnen, dass du keine solchen Anlagen betreibst, sie werden dann gehen. Wenn
du sie allerdings hereinlaesst, und sie finden betriebsbereite
Amateurfunkanlagen, fuer die du keine Lizenz hast, nehmen sie es mit, und du
siehst es nie mehr wieder.

Naechster Schritt, was duerfen die Beamten waehrend der HD mit deiner Wohnung
anstellen? Grundsaetzlich duerfen sie nur das was im HDB steht, insbesondere
nur aufgezaehlte Raeumlichkeiten durchsuchen. Aufraeumen muessen sie
allerdings nicht, sie duerfen aber keine Sachen beschaedigen. Du hast das
Recht bei jeder Unklarheit nachzufragen und die Beamten, an den durch
den Richter gestellten Rahmen, zu erinnern, davon solltest du bei Bedarf
Gebrauch machen (was stand im HDB, vs. was tun die Beamten?)! Lass dich nicht
voreilig entmuendigen.

Vor allem hast du das Recht, eine (oder mehr) durch dich bestimmte
Person(en), als Zeugen bei der Durchsuchung hinzuzuziehen, z.B.: einen
Nachbarn. Wenn kein Staatsanwalt bei der HD dabei ist (normal), dann muss
ein Zeuge dabei sein. Oft machen sich es die Bullen einfach, und benennen
einen Mitarbeiter als Zeugen. Seltsamerweise durchsucht er aber ebenfalls -
was man sich nicht bieten lassen sollte. Fragt wer bei der Durchsuchung als
Zeuge hinzugezogen ist, und dann schreitet ein wenn er sich beteiligt!
Wenn sie einer wenig sind brauchen sie laenger und es kostet sie mehr
Nerven - was dazu fuehrt das sie die Lust verlieren und nicht alles oder
nicht so gruendlich durchsuchen (Praxiserfahrung
Weiter sind deine Freiheitsrechte waehrend der Durchsuchung NICHT
eingeschraenkt, d.h. du darfst dich in der Wohnung FREI bewegen und
telefonieren, z.B.: deinen Anwalt oder Freund anrufen.
Die Kripo sagt gerne "Bitte setzen sie sich hier hin und verhalten sie sich
ruhig" damit man im Auge der Beamten bleibt und nicht heimlich etwas
beseitigen kann und sie nicht stoert - wehre dich dagegen, beziehe dich auf
die StPO!


Zettel und Notizen

Die Beamten duerfen zwar alle Gegenstaende und Schriftstuecke in der Wohnung
*sichten* aber keine Schriftstuecke *lesen* (Schutz der Privatsphaere).
Sollten sie das widerrechtlich doch tun, sagst du einfach "Entsprechend des
Paragraphen 110 der Strafprozessordung verbiete ich Ihnen alle gefundenen
Schriftsteucke zu lesen." Nur der Staatsanwalt darf sie lesen und auswerten.
Vorsicht, wenn du die Beamten nicht selbst auf dieses Verbot hinweist, werden
sie spaeter sagen du waerest stillschweigend mit ihrer Handhabe einverstanden.
Beachte hier, dass die meisten Staatsanwaelte weit weniger Verstaendnis von
computer-relevantem Material (Passwoerter, Dialups, CCs, PBXen, Notizen,
sensitive Daten, 0130 Nummern) haben als inzwischen eintrainierte
Durchsuchungsbeamte.
Lass sie keine Sortierarbeit fuer den Staatsanwalt - und zu deinem Nachteil -
machen! Schliesslich kannst du darauf bestehen, dass alle Papiere in deinem
Beisein versiegelt werden (empfehlenswert) - es hat zudem den Vorteil, dass
du beim Brechen des Siegels vom Staatsanwalt selbst anwesend sein musst,
was hilft die Auswertung der Durchsuchung zu verzoegern.


Das Durchsuchungsprotokoll

Im Falle, dass die Durchsuchungsbeamten keinen HDB hatten, darfst du nach
der Durchsuchung eine schriftliche Mitteilung, die den Grund und die
verdaechtige Straftat enthaelt, verlangen.

Neben dieser wird auf jeden Fall ein Protokoll mit allen Daten (Personalien,
Zeit, Liste beschlagnahmter Gegenstaende) erstellt. Die Beamten verlangen
meistens spaeter deine Unterschrift darunter - dazu bist du aber gesetzlich
NICHT verpflichtet, am besten laesst du es sein, ein Nachteil kann dir aus
der Weigerung nicht gemacht werden. Auf jeden Fall hast du das Recht das
Schriftstueck sorgfaeltig durchzulesen, und eine Erklaerung nach allem
zu verlangen, was du nicht auf Anhieb verstehst.

SEHR WICHTIG: Auf dem Protokollblatt werden an einigen Stellen Kreuze gemacht,
die aussagen, ob der Hausherr mit der HD einverstanden war oder nicht, und ob
die mitgenommenen Gegenstaende *freiwillig herausgegeben* wurden oder erst
*beschlagnahmt* werden mussten.
ACHTE DARAUF, dass die Kreuze bei "NICHT EINVERSTANDEN" und "NICHT
FREIWILLIG" stehen! Das ist deine groesste Chance die beschlagnahmten
Computer/Hardware/Disks jemals wiederzubekommen! Wichtig ist vor allem
aufzupassen was der leitende Beamte sagt! Es wird auf jeden Fall bei der
Ueberreichung des Zettels zum Unterschreiben der Satz kommen "Machen Sie hier
ein Kreuz und unterschreiben Sie da." - falle nicht darauf herein!

Im allgemein beim Umgang mit der Staatsgewalt, also auch hier gilt, alles was
du den Polizeibeamten erlaubst, ob freiwillig oder aus deiner
eingeschuechterten Lage heraus und angesichts der geballten Staatsmacht,
braucht keiner Rechtfertigung der Polizeibeamten, also auch keiner
nachtraeglichen richterlichen Ueberpruefung. Falsches Zuvorkommen ist hier
fehl am Platze und bringt dir keinerlei Vorteile!

Um nochmal zu unterstreichen, wenn die Durchsuchung ohne Durchsuchungs-
befehl stattfindet wirst du sogar ausdruecklich gefragt, ob du mit der
Mitnahme (Sicherstellung) der Gegenstaende einverstanden bist - DIES MUSST DU
UNBEDINGT VERNEINEN. Diese Haltung solltest du waehrend der gesamten
Durchsuchung beibehalten, um keine Missinterpretationen deines (nonverbalen)
Verhaltens zuzulassen!

Was die evtl. mitgenommenen Gegenstaende angeht, bestehe darauf, dass alles
auf der Liste genauestens und differenziert beschrieben ist! Um direkt aus
einem Rechtsberater zu zitieren: "Der Betroffene hat KEINE Veranlassung, den
Polizeibeamten die Muehe zu ersparen, die einzelnen Gegenstaende und den
Fundort in der Wohnung so exakt wie moeglich zu beschreiben." Das ist nicht
immer einfach aber ich ermutige dich dazu, das Gesetz ist hier eindeutig auf
deiner Seite.

Deine widersprechende Haltung ist, wie ich sagte, die EINZIGE Chance
ueberhaupt deine Hardware in annehmbarer (unter 6 Monaten) zurueckzubekommen.
Dies geht so: wenn du widersprochen hast, muss von der Polizei innerhalb von
drei Tagen eine Bestaetigung beim zustaendigen Amtsrichter eingeholt werden
(egal ob ein HDB vorhanden war oder nicht). Der Richter wird also die Gruende
fuer die bereits erfolgte HD ueberpruefen, sollten sie nicht ausreichend
gewesen sein, muss die Polizei dir alles herausgeben. Damit nichts in
Vergessenheit geraet, kannst du dich direkt an den zustaendigen Amtsrichter
wenden und eine "richterliche Entscheidung ueber die Rechtmaessigkeit der
Beschlagnahme" beantragen.
Ausnahme bei Postsendungen auf der Post, sie sind fuer die Polizei tabu,
beschlagnahmt werden duerfen sie nur vom Richter und bei Gefahr im Verzug nur
vom Staatsanwalt.


Nach der Durchsuchung

Ich empfehle dir, dass du sofort, nachdem die Beamten Tschuess gesagt haben,
deinen Anwalt anrufst, damit er Einspruch gegen die Durchsuchung einlegen
kann. Sage, dass du die Computer fuer deine Arbeit dringend benoetigst.
Wenn die Sache gutgeht dann hast du nach 1-3 Monaten deine Hardware wieder.
Vereinbare mit dem Anwalt, das du ihn nach BRAGO bezahlst, das ist guenstiger
fuer dich. Kostenpunkt ca. 500 DM im Vorverfahren, es beinhaltet alles,
Briefverkehr, Telefonate, Kopien etc. bis das Verfahren eroeffnet wird.
Nimmst du dir keinen Anwalt erhaelst du a.) keine Akteneinsicht (weisst also
nicht wie sie auf dich gekommen sind und bei wem sie folglich noch
vorbeikommen - sowie was sie bei dir gefunden haben) und b.) kann es sein,
dass du das beschlagnahmte Material nie mehr wiedersiehst. Allemal besser
als dass die Sachen irgendwo als Beweise fuer Jahre verschwinden. Sollte es
zu einem Verfahren kommen brauchst du auf jeden Fall einen Anwalt, die Kosten
nach BRAGO liegen bei ca. 800-900 DM.

Am besten hoerst du dich noch vor der Durchsuchung um, welcher Rechtsanwalt
Erfahrung hat und notierst dir seine Telefonnummer/Urlaubszeiten. Du kannst
auch beim Ordnungsamt (beim Rathaus) nach DV-erfahrenen Anwaelten fragen. Dort
bekommst du auch, wenn du minderbemittelt bist, einen s.g.
Rechtsberatungsschein, der dich berechtigt, beim Anwalt deines Vertrauens
eine Rechtsberatung (keine gerichtliche Vertretung) einzuholen, sein Honorar
wird aus der Landeskasse beglichen.

Ein paar Worte noch zur Aufklaerung deiner Familie. Die meisten von euch
leben noch bei den Eltern oder in Wohngemeinschaften. Als H/P/A Dude musst
du jederzeit mit einer Durchsuchung rechnen, auch wenn du nicht zu Hause,
z.B. verreist, bist. Wenn du bereits eine HD hinter dir hast, kann jederzeit
eine weitere folgen, beim begruendeten Anfangsverdacht, musst du leider mit
allem rechnen. Sag deinen Mitbewohnern, wie sie sich bei einer HD richtig
verhalten sollen, du kannst sagen, dass deine Schulfreunde CDs mit raub-
kopierter Soft gekauft haben und, dass die Hersteller jetzt eine
Durchsuchungswelle planen und, dass es jeden treffen kann (ziemlich unwahr-
scheinlich aber das reicht uns hier). Sag ihnen alles nur nicht die Wahrheit.
Du kannst z.B. einen Zettel mit Tips an einem bekannten Ort in der Wohnung
deponieren, niemand weiss wie er sich im Notfall verhalten wird. Langfristige
mentale Vorbereitung ist notwendig.

Abschliessend fuege ich noch hinzu, dass du dich auf GAR KEINE Handel
mit der Polizei einlaesst, du machst keine Teilgestaendnisse, erzaehlst von
keinen Freunden, keinen Telefonnummern, am besten sagst du sowenig wie
moeglich. Wenn dich waehrend der Durchsuchung ein Beamter fragt z.B. "Woher
haben Sie die CD Roms hier?" dann nicht antworten, denn ab einer bestimmten
Anzahl von Beamten die deine Antwort hoeren (ich glaube 3) gilt deine Antwort
bereits als gemachte Aussage! Die Polizeibeamten sind psychologisch geschult,
von Ablenkungsmanoevern o.Ae. rate ich dir ab. Tatsache ist, dass die Polizei
keine Befugnisse hat dir Handel vorzuschlagen, oder Vorteile zu versprechen
oder gar zu garantieren, ihre Zusagen sind null und nichtig! Das Gegenteil
ist der Fall, sie duerfen alle erlaubten (sic) Mittel anwenden um Beweise zu
finden und dich zu ueberfuehren. Also, ganz klare Sache, keine "Verhandlungen"
mit der Polizei! Sag ihnen von Anfang an sie sollen mit deinem Anwalt reden
und nicht mit dir.

Wenn du einen Brief/Anruf bekommst zu einem Verhoer zu Erscheinen - geh' nicht
hin, solange es keine zwingende Vorladung ist, bist du nicht verpflichtet
hinzugehen oder auch nur abzusagen (aus Hoeflichkeit kannst du aber trotzdem
absagen). Das wird besonders gerne gemacht wenn der Beschuldigte sich
keinen Anwalt genommen hat. Falls es zu einem Gespraech mit der Polizei kommen
sollte - nur mit Anwalt! Wichtig ist zu wissen, dass auch wenn die Beamten
einem Angebote machen, wie z.B. "wenn du uns sagst wer beteiligt war etc.
werden wir einen Teil der Anklagepunkte weglassen" - DAS STIMMT NICHT. Die
Beamten koennen dir keinerlei Verguenstigungen zugestehen - sie koennen
naemlich gar keine machen, das kann und darf nur der Staatsanwalt. Also nichts
anderes als eine unfaire Methode doch ein Gestaendnis von dir zu bekommen.

Sollte es sogar sein, dass du nach der Durchsuchung auf die Wache mitgenommen
wirst um "polizeilich behandelt" zu werden, mit anderen Worten Fingerabdruecke
abnehmen, Fotos etc., dann pass auch hier wieder auf was du unterschreibst -
lies es vorher! Ein Zettel z.B. ist vollgeschrieben mit allerlei unwichtigem
Zeug aber versteckt steht "Ich moechte nicht (!) informiert werden, falls
meine Daten nicht nach 2 Jahren aus den Polizeiakten geloescht werden" ...
Das muss z.B. vorher durchgestrichen werden und explizit am Rand hinge-
schrieben werden, dass man doch informiert werden will.

Das war's diesmal, ich erhebe keinen Anspruch auf Vollstaendigkeit, ganz im
Gegenteil, siehe diesen Text als einen kleinen Ratgeber an. Wenn du andere
gute Ratschlaege hast, so setze dich mit mir in Kontakt, und wir schreiben
ein Update fuers naechste Magazin.




*** Teil II - Praeventivmassnahmen ***


Nun will man sich auch moeglichst schuetzen und vorbereitet sein, wenn man
mal ueberraschend Besuch bekommt.

* Die Polizei ist natuerlich an den Computern interessiert wegen der
Daten und Programme die sich darauf befinden. Daher sollte eine Partition
der Festplatte verschluesselt werden und auf ihr alles gespeichert werden,
was du fuer privat, verboten oder wichtig haeltst.
Empfehlenswert sind SFS 1.17 und Secure Drive 1.4a, beide frei erhaeltliche
Softwareloesungen und arbeiten transparent unter DOS und Windows, unter
Win95 allerdings nur im DOS Modus.
Schaue einfach im Internet danach, z.B. ftp.informatik.uni-hamburg.de
Fuer Unix gibt es z.B. CFS (Cryptographic File System), was sehr zu
empfehlen ist. Wenn du solche Software benutzt - mach' sie nicht als solche
kenntlich! Du darfst nicht in Beugehaft genommen werden um das Passwort
herauszugeben doch die Computer werden nicht herausgegeben wenn erkannt
wird, dass verschluesselt wurde. Daher die Treiber als Maus- oder
CD-ROM-Treiber tarnen, sowie keine auto-mounts oder login benutzen beim
Starten des Rechners. Wer nicht so viele Daten hat, oder sie so selten
benutzt, als dass er eine Partition verschluesseln will oder ein
Betriebssystem benutzt, das von keiner Crypt-Software unterstuetzt wird,
kann auch einen Filecrypter verwenden. Egal welches Cryptprogramm benutzt
wird, es sollten TripleDES, IDEA oder Blowfish32 als Cryptalgorithmen
benutzt werden, alles andere ist zu leicht zu knacken.
Ausserdem sollte am besten *kein* kommerzielles Programm benutzt werden,
besonders nicht wenn es aus den USA kommt, da solche generall Backdoors
haben und/oder die Schluessellaenge soweit heruntergesetzt wurde, dass ein
entschluesseln innerhalb kurzer Zeit moeglich ist.
Freeware, oder eigene geschriebene Programme die einfach Funktionsaufrufe
aus Crypt-Bibliotheken benutzen sind voellig ausreichend.
Mit PGP kann man uebrigens auch sehr sicher Dateien verschluesseln

* Polizeibeamte interessieren sich besonders fuer allerlei Notizen -
Telefonnummern, Accounts, Frequenzen ... alles was man sich gerne mal
schnell notiert. Unbedingt nach jeder Session solche Zettel VERNICHTEN!
Am besten solche erst gar nicht schreiben - es ist eine sehr gute
Angewohnheit, wenn man alles in ein Notes-file auf der Crypt-Partition
schreibt, statt auf Papier. Insbesondere sollte man NIE, wirklich nie
Telefonnummern oder Namen notieren - dies fuehrt sonst zu weiteren Durch-
suchungen bei den betroffenen Personen. Der Muelleimer ist das erste was
sich die Beamten ansehen bei einer Hausdurchsuchung! Aehnliche Gefahr kann
von auf Schnellwahltasten gespeicherten Telefonnummern ausgehen.
Je weniger verdaechtiges Papierzeug du rumfliegen hast im Zimmer desto
besser fuer dich.

* Wichtige Kommunikation, z.B. emails, immer mit PGP verschluesseln.
Trotz dummer Geruechte ist es nicht bis in die naechsten Jahre knackbar.
Wichtig, dass du eine genug lange und zufaellige Zeichenkette als Pass-
phrase hast. Wer wichtige Gespraeche machen will, kann PGP-Phone oder
Nautilus dafuer verwenden, jedoch ein Pentium mit 14.4 Modem und moderner
Soundblaster ist hierfuer noetig.

* Oft werden Daten zwischengespeichert, geloescht oder temporaere
Dateien angelegt. Wie bekannt, lassen sie sich leicht wiederherstellen,
z.B. mit Undelete oder mit Diskeditoren. Inzwischen ist die Technik sogar
soweit, dass nach 20-fachem Ueberschreiben einer Datei immer noch ein
Grossteil der Daten wiederhergestellt werden kann!
Daher 1. Moeglichkeit, falls nicht auf Crypt-Medien zwischengespeichert
wird, temporaere Daten auf Ramdisks legen, also immer TMP und TEMP darauf
setzen. oder 2. Moeglichkeit, sicheres ueberschreiben der Daten nach
bestimmten Algorithmen. Aufgrund dieser "Sicherheitsluecke" wird es dem-
naechst ein THC Release geben, das ein ueberschreibendes Loeschen anbietet,
und, Forschungsblaettern zufolge, es unter Verwendung besonderer Loesch-
algorithmen, so gut wie unmoeglich macht die Daten zu restaurieren.
Wer Windows benutzt, sollte auch auf die (permanente) Auslagerungsdatei
aufpassen, am besten sie auf die Crypt-Partition legen. Unix Benutzer
sollten die Swappartition und das /tmp & /usr/tmp Verzeichnis nicht
vergessen.

Wie du dich schuetzt haengt im allgemeinen davon ab, wie wichtig du und
deine gesammelten Daten sind. Wenn sie wichtig genug sind, dann kannst
du davon ausgehen, das der Staat/Geheimdienst keine Kosten scheuen wird um
an sie mit allen verfuegbaren technischen Mitteln ranzukommen.



*** Teil III - Kurze Zusammenfassung fuer Notfaelle ***


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Die wichtigsten Ratschlaege bei einer Hausdurchsuchung
****************************************************************************


1. Keine Panik.

2. Kommen die Beamten, und haben sie keinen schriftlichen Hausdurchsuchungs-
befehl - schicke sie hoeflich weg.

3. Haben sie einen Hausdurchsuchungsbefehl, oder berufen sich auf "Gefahr
im Verzug" - musst du sie hereinlassen. Davor das Papierstueck *genau*
durchlesen! Und lass' sie nur das tun was drauf steht. Bei Abweichungen
daran erinnern.

4. Nicht einschuechtern lassen, du darfst dich frei bewegen und auch
telefonieren - sofort einen Anwalt anrufen!

5. Keine Fragen beantworten, lediglich die Personalien duerfen festgestellt
werden. Mit den Beamten nicht reden, keine Aussagen, immer auf den Anwalt
verweisen.

5. WICHTIG: Was immer du auch unterschreibst, pass' darauf auf, dass immer
"NICHT EINVERSTANDEN" und "BESCHLAGNAHMT" etc.. angekreuzt sind. Die Liste
der Sachen die sie beschlagnahmt haben, und das Protokoll nicht
unterschreiben.

7. Nach der Durchsuchung den Anwalt Einspruch einlegen lassen.





*** Teil IV - Literaturliste ***


* 'Strafanzeige und Strafprozess' (oder so aehnlich), Taschenbuch
besonders empfehlenswert, (ca. 20 DM)

* Die Strafprozessordnung (hier Paragraph 110) (in einer Stadt- / Uni-
bibliothek findest du sogar eine mehrbaendige Ausgabe mit Kommentaren.)

* 'Computer und Recht', Zeitschrift, Verlag Dr. Otto Schmidt

* 'Ausgewaehlte Rechtsprobleme der Mailboxkommunikation', Dissertation
von Dr. Stephan Ackermann

* Bericht des Sysops der BIONIC BBS ueber seine Durchsuchung, und wie er den
Beamten klarmachen konnte, dass sie nicht die komplette Hardware mitnehmen.
(gefunden in News oder FIDO)



* 'Covering Your Tracks - Theory', von van Hauser, erschienen im THC-Magazin #3,
Wer sich insbesondere fuers Unix Hacking interessiert sollte es unbedingt
durchlesen.


Last but not least, mein Dank gebuehrt van Hauser, fuer die 'Praeventiv-
massnahmen' und fuer unzaehlige Gespraeche juristischer und anderer Natur.

***

Wenn auch DU irgendwanneinmal eine Hausdurchsuchung bei dir gehabt hast,
versuche ein Gedaechtnisprotokoll oder einen sachlichen Bericht darueber, und
mit allen fuer uns interessanten Daten anzufertigen. Veroeffentliche diesen in
der Torrent Community, damit auch andere daraus lernen und gewarnt werden
koennen. Denke daran, die wahre Kunst ist nicht aus eigenen Fehlern zu lernen,
sondern aus Fehlern anderer.

AKFourtySeven
26.02.2009, 20:15
Sehr interessanter Beitrag. Danke dafür.

Hilft mir vllt mal

thomas196977
26.02.2009, 20:59
Super Beitrag :cool: habe ich mit Interesse gelesen danke dafür

IBo-FreSh
27.02.2009, 03:33
die leute können mich mal.....:::::....

aber eigendlich wenn man sich nicht dumm anstellt und es nicht übertreibt mit dem filesharing oder sonstwas. dann passiert nichts. es sind meistens die leute, die es übertreiben mitm nach hause laden, die dann letzendlich erwischt werden. oder täushc ich mich da ?!
kenne keinen freund, der erwischt wurde.

TrackerPolizei
27.02.2009, 07:47
Also ich selber hab ne Hausdurchsuchung hinter mir ^^

Und kenne aus der BT Scene noch 4 die es hinter sich haben

und nein es sind nicht die leute die übertreiben ...
von einigen ist einfach nur nen Test download gemacht worden deren ip war drinn und schon hast keine chance mehr

AKFourtySeven
27.02.2009, 11:37
ja Skydiver und TrueNoir (Animefreak) haben das ja jetzt auch. Also Stress mit Behörden.

Solstice
27.02.2009, 11:42
sagen wir mal so:

wenn man mehr fileshared ist die WAHRSCHEINLICHKEIT dass man erwischt wird höher...

btw.
darf die Polizei illegale inhalte verteilen um filesharer zu entlarven?

denn filesharing an sich ohne urheberrechtlich geschützte inhalte ist grundsätzlich LEGAL. wenn die polizei also so nen testdownload macht mit legalem inhalt kann sie einen ja nicht dranbekommen, also müssen sie illegalen inhalt als testdownload anbieten??

Also ich find das so irgendwie sehr fragwürdig...

battlefield
27.09.2010, 19:57
Habe da eine Frage und Zwar an TrackerPolizei (http://www.netvision-technik.de/forum/member.php?u=278) hast du weiter gemacht oder hast du aufgegeben.Ich habe auch Heute einen Brief bekommen und da steht das eine Strafanzeige gibt wo ich Beschuldigt werde denn Ilegalen Files auf meinen Tracker Unterstütze .

BonkeR
27.09.2010, 20:07
Cool ^^ die schreiben vorher Briefe?


Normal meldet sich keiner an die stehen nur so just for fun vor deiner Tür.

battlefield
27.09.2010, 20:11
Ja weil ich nicht in Deutschland lebe sie wollen nur einen Anhörungsbogen augefüllt haben

metathron
27.09.2010, 20:37
Cool ^^ die schreiben vorher Briefe?



:cute::goofy::D

marlboro
28.09.2010, 15:58
Ja weil ich nicht in Deutschland lebe sie wollen nur einen Anhörungsbogen augefüllt haben


Dann ignoriere das Brief. Sende denen zurück und teile denen mit das die um eigen Land kümmern soll.

battlefield
28.09.2010, 16:03
Ich mache gar nichts der Brief ist nicht einmal Eingeschrieben gewesen ich sage ich habe denn nie Bekommen

Feudas
28.09.2010, 17:14
auch kein einwurf einschreiben?
dann wars eh kein offizielles anschreiben das kannste zum feuermachen benutzen.
überhaubt ne briefmarke drauf?
wer weiss wer dich da ärgern will :D

battlefield
28.09.2010, 21:22
Vom Provider habe ich nur das bekommen
auf Anfrage der hiesigen Ermittlungsbehören werden derartige Information ohne richterlicher Verfügung nach dem deutschen Recht ausgehändigt.

Feudas
28.09.2010, 23:22
klar, und?
ich denk du bist nicht in deutschland, also was interessiert es dich was die deutschen behörden anfragen?
wenn die provider das aushändigen liegt das übrigends an denen, die können sich auch weigern haben schon einige gemacht.
welcher isses den?
sag nicht OVH weil das die scheinnbar einen eigenen Copyright beauftrageten wenn nicht sopgar ne ganze firma in ihrer firma sitzen haben weiss doch schon jeder :D

battlefield
28.09.2010, 23:49
Webtrobia aber ich habe jetzt aus meinen Fehler Gelernt

ike
01.10.2010, 13:39
Bin ich eigendlich dazu gezwungen denen meine Passwörter von zb. ner gecrypteten Festplatte zu geben?

MfG

D@rk-€vil™
01.10.2010, 13:47
Bin ich eigendlich dazu gezwungen denen meine Passwörter von zb. ner gecrypteten Festplatte zu geben?

MfG

nein bistdu nicht

Sponge
01.10.2010, 14:23
sonst würde es ja keinen Sinn machen die zu crypten wenn man es denen eh sagen muss =)

Thunder™
01.10.2010, 16:20
wer will dich auch dazu zwingen^^
sonst hättest dir das verschlüsseln ja auch sparen können

Feudas
01.10.2010, 23:16
so einfach ist das aber garnicht.
ja im grunde gibt es in deutschland kein gesetzt was dich selbst dazu zwingen kann ein paswort raus zu rücken.
Aber wenn zb dein kumpel als zeuge vors gericht geladen wird und die gehen davona us das er das pw kennt,
werden sie ihn dazu zwingen es zu sagen.
zeugen können durch beugehaft zur herrausgabe von informationen gebracht werden.
mieser trick, soll aber schon angewand worden sein :D
deshalb MIEMANDEM das PW sagen auch der eigenen Frau nicht!

D@rk-€vil™
01.10.2010, 23:59
so einfach ist das aber garnicht.
ja im grunde gibt es in deutschland kein gesetzt was dich selbst dazu zwingen kann ein paswort raus zu rücken.
Aber wenn zb dein kumpel als zeuge vors gericht geladen wird und die gehen davona us das er das pw kennt,
werden sie ihn dazu zwingen es zu sagen.
zeugen können durch beugehaft zur herrausgabe von informationen gebracht werden.
mieser trick, soll aber schon angewand worden sein :D
deshalb MIEMANDEM das PW sagen auch der eigenen Frau nicht!

na der einigen frau sowieso nicht, man weis ja nie........
:D:D:D:D:D:D:D

Thunder™
02.10.2010, 00:18
so einfach ist das aber garnicht.
ja im grunde gibt es in deutschland kein gesetzt was dich selbst dazu zwingen kann ein paswort raus zu rücken.
Aber wenn zb dein kumpel als zeuge vors gericht geladen wird und die gehen davona us das er das pw kennt,
werden sie ihn dazu zwingen es zu sagen.
zeugen können durch beugehaft zur herrausgabe von informationen gebracht werden.
mieser trick, soll aber schon angewand worden sein :D
deshalb MIEMANDEM das PW sagen auch der eigenen Frau nicht!

Die Tatsache das das passiert ist aber mehr als sehr gering..
und wenn es so sein sollte sind das ganz bestimmt keine Freunde^^

Ich bin der Hase, komme aus dem Wald und weiß von nichts:D:D:D

Zero111
02.10.2010, 00:33
mal davon ab: Die Ehefrau/Ehemann evtl Kinder oder Verwandte die das Passwort kennen können die Aussage verweigern da niemand gegen einen direkten angehörigen Aussagen muss. Das Mittel der Beugehaft ist in dem Fall gesetzeswiedrig.

Bei Freunden ist das schon was anderes

Thunder™
02.10.2010, 00:39
Es seiden du bist ein Kriegsverbrecher :D
obwohl ich glaub selbst dann nicht^^

Feudas
02.10.2010, 17:51
es geht nur darum das es die möglichkeit gibt zeugen in beugehaft zu nehmen.
kann man lange drüber labern wie lang sich Thunder einsperren lassen würde bis er "freiwillig" die passworte von zero111 rausrückt.
nur ein beispiel ;)
es gibt durchaus vertreter unseres rechtsbeugesystems die sehr einfallsreich sind :D

Thunder™
02.10.2010, 18:11
Lange.....bin abgehärtet.^^
irgendwann müssen seh dann auch mich wieder auf die Menschheit loslassen:D

Lex
02.10.2010, 21:04
Lange.....bin abgehärtet.^^
irgendwann müssen seh dann auch mich wieder auf die Menschheit loslassen:D

Klingt nach Erfahrung in Haft :p
Mit netten weisen Kittelchen? xD

Lg Lex

Thunder™
02.10.2010, 21:38
Man kann nicht immer lieb sein^^
Die Welt ist nicht Lieb und ich lass mir nichts gefallen, ganz einfach:D
Wenigstens gehe ich dann Richtig in den Bau und nicht wegen Kinderkacke^^

Allerdings bin ich nie Rechtlich in Erscheinung getreten durch Filesharing..

Feudas
03.10.2010, 01:27
irgendwann müssen seh dann auch mich wieder auf die Menschheit loslassen:D

öhm nö :D
es gibt keine rechtlich festgelegte obergrenze für beugehaft.
im gesetztestext heist es einfach nur.. solange bis der erfolg eingetreten ist...
also so rein vom sinn her gesetzte -> deutsch übersetzt :D
im grunde von gesetztes wegen könnte man auch lebenslang in beugehaft sitzen. :D

Bluesteel
03.10.2010, 02:09
Ja sicherlich nur wird es niemal dazu kommen denn wenn es an die Öffentlichkeit kommt dann würde es wieder massenmenschen aufläufe geben deshalb würden die meisten so ein vorhaben aus angst nicht durchführen.

Thunder™
03.10.2010, 03:04
Richtig und....

"Sie müssen nicht aussagen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten könnten"

Das würdest du ja in dem Fall tun wenn du die Daten wirklich hättest:)

Feudas
03.10.2010, 15:00
wenn es an die Öffentlichkeit kommt dann würde es wieder massenmenschen aufläufe geben
verfolgst du auchmal die medien?
das interesiert heut zu tage niemanden mehr von der obrigkeit ob du ne demo anzettelst.
wenns nicht anders geht wird halt reingehaun, und behaubtet die anderen haben angefangen, also geht wech mit sowas :D

Richtig und....
"Sie müssen nicht aussagen, wenn sie sich mit ihrer Aussage selbst belasten könnten"
Das würdest du ja in dem Fall tun wenn du die Daten wirklich hättest:)
Da bist du auf dem holzweg, diese regel gilt NICHT für zeugen.
bzw nur sehr eingeschrenkt, brauchst nen guten anwalt umd damit durch zu kommen,
wenn du es versuchst bekommst du als erstes die antwort, "sie sind nicht der angeklagte"
verweigern kannst du wenn du verwant bist oder wenn du bestimmten berufsgruppen angehörst(anwälte, ärzte usw)
wegen eigenbelastung ist das echt schwer.
gut nciht unmöglich aber steht ungefähr auf selben level wie nicht in beugehaft genommen werden zu können, sehr gering also ;)

Thunder™
03.10.2010, 18:52
Also mal ehrlich Herr Feudas, mal doch gleich den Teufel an die Wand...
Einen Anwalt braucht du eh in so einem Fall, ohne biste ganz aufgeschmissen.

Feudas
03.10.2010, 19:35
naja ihr redet euch das immer schön, das ist nun mal nicht die realität.
man kann auch mal ruig die wahrheit sagen und den leuten klar machen das grad für unsere gesetzgeber p2p kein Kavaliersdelikt ist.
da wird nicht lächelnd drüber wech gesehen weil du ne arme sau bist.
die treten dir in den arsch wenn sie dich eriwschen, und dazu nutzen sie jede gelegenheit die sie haben.

Thunder™
03.10.2010, 20:58
hat auch keiner behauptet, ich zumindest nicht aber man kann auch
alles dramatisieren, zb die Beugehaft...es ist einfach zu unwahrscheinlich das
so ein Fall in Kraft tritt. zwischen Kriegsverbrechen und Filesharing ist einfach der
unterschied zu Groß:D..Ein Wichtiger Punkt ist doch wenn man erwischt wird das
man sich korrekt verhält um weiteren Schaden zu vermeiden,sich einen Anwalt sucht
der auch was von der Materie versteht. Wenn man in einer Wohngemeinschaft lebt
sollte man seine Mitbewohner auch für so einen Fall vorher Informieren damit sie dich nicht
weiter als nötig in die Scheiße reiten. Desweiteren sollte man vorsorgen sprich seine HDD´s
verschlüsseln, starke PW benutzen etc, das tun nicht gerade sehr viele und damit kommen die Probleme.

Wenn die Leute dann auch noch Babbel Wasser gesoffen haben ist es eh zu spät..

Deto®
04.10.2010, 09:07
2008 wurde meine Wohnung morgens um 6 Uhr durch das SEK gestürmt und von den Vorgaben die bei einer Durchsuchung eingehalten werden sollen war hier nichts zu sehen.
Ich kam in Untersuchungshaft für einen Tag bis sich rausgestellt hat das man sich vertan hat.
Meine Haustür wurde demoliert, ein Schrank und ein paar Kleinigkeiten wurden zerstört.
Ich selber habe einige Verletzungen gehabt (habe die Staatsmacht angezeigt wegen Körperverletzung)
Ende vom Lied ist das ich vom hiesigen Landgericht eine schriftliche Zusage über eine Entschädigung incl. Schmerzensgeld in Höhe über 5000 Euro bekomme,
das war im letzten Jahr das Geld habe ich bis heute noch nicht.

battlefield
04.10.2010, 09:24
Kommt es nicht immer drauf an was sie dir Vorwerfen.Durchsuchung können sie nicht einfach so machen nach Lust und Laune.Bei mir steht auch Gewerbmessigen Filesharing und habe keine Dursuchung gemacht weil sie Vorher wissen wollen was ich drauf sage.

PS:Habe kein Geld verlangt für Server Kosten oder so wie die drauf kommen weis ich nicht

Deto®
04.10.2010, 09:30
bei mir ging es um Raub Durchsuchungsbeschluß war für meine Wohnung durchsucht wurde meine Wohnung plus die meines Nachbarn warum auch immer.
Bis heute ist noch nicht aufgeklärt warum die überhaupt zu mir gekommen sind.

Thunder™
04.10.2010, 14:00
Geld wirste wohl nie sehen, schließlich hast du dich gegen die Staatsgewalt gestellt ,
damit schon allein hast du dich nur noch verdächtiger gemacht, einer der nichts zu verbergen
hat schreit nicht rum oder schlägt wild um sich es seiden er ist nun ja sagen wir es mal freundlich..
er ist etwas anders als die anderen...du kannst ja versuchen das Geld anzuklagen^^

Deto®
04.10.2010, 14:07
wo steht das ich mich gegen die Staatsgewalt gestellt habe????
Ich hatte garkeine Chance irgendetwas zu machen die haben mich aus dem Bett geholt auf den Boden gelegt und Kabelbinder an Hände und Füße gemacht und diese soweit zugezogen das es an beiden Handgelenken geblutet hat.
Zu dem hatte ich unzählige Prellungen am Rücken und Beinen die durch gezielte Tritte verursacht wurden.
Ganz wichtig ist bei diesem Punkt das ich unschuldig war.

Thunder™
04.10.2010, 14:14
du musst schon zugeben das das ganze recht überzogen
klingt und für mich sehr unglaubwürdig..aber nun gut..

Hast du was schriftliches bekommen außer deine Entlassungspapiere ?
Warst du nach der Aktion beim Arzt und kannst es widerlegen?
Man bekommt nicht einfach so ein schreiben von der Staatsanwaltschaft mit ne Entschädigung,
Der Staat kommt nicht zu dir mit Geld, du musst schon zu ihn selber gehen oder klagen.

Welche schritte hast du bis jetzt unternommen dagegen?

Deto®
04.10.2010, 15:30
anscheinend hast du meinen Bericht nicht ganz gelesen denn dort steht das ich Anzeige erstattet habe, klar habe ich geklagt und den Bescheid über die Summe von über 5000 Euro ist auch nicht aus blauem Dunst entstanden.
Und überzogen ??? Wenn du alle einzelheiten kennen würdest dann wäre deine Einstellung ganz anders.
Es kommt der Tag und die Ermittlungen in dem Fall sind abgeschlossen und ich bzw. meine Anwältin erhält Akteneinsicht dann werde auch ich sehen was da genau passiert ist aber da ich kein Betroffenener bin in der Sache und das Verfahrenen gegen drei andere noch läuft habe ich zur Zeit keine Chance.
Das einzige was ich weiß ist das ich in die Ermittlungen gekommen bin weil eine Innenabhörung eines PKW´S durchgeführt wurde in dem drei Personen saßen wovon zwei auf türkisch über einen Raub gesprochen haben und ich sollte der dritte gewesen sein.
Und nein ich spreche kein Türkisch.
Warum das mit dem Geld so lange dauert ist eine reine Fehlplanung der Justiz.
Behörde A setzt die Summe fest ist aber nicht für die Auszahlung zuständig.
Behörde B (Justizkasse) wird angeschrieben und stellt fest das sie bei Entschädigungen nicht voll Zuständig sind und keine detaillierte Aufrechnung haben und somit nicht genau sagen können wieviel sie also Auszahlen müßen.
Jetzt kommt der Punkt wo viele Sachbearbeiter damit zu tun haben und keiner weiß genau Bescheid.

Feudas
04.10.2010, 16:06
naja mal im ernst nen kleiner ruab kann das abe rnicht gewesen sein, und von einem grossen müsste man doch gehört haben?
nur damit wir uns mal klar machen was ein sek überhaubt ist:

SEKs sind für Terrorismusbekämpfung (http://www.netvision-technik.de/wiki/Terrorismusbek%C3%A4mpfung), Geiselbefreiung (http://www.netvision-technik.de/wiki/Geiselbefreiung) und Zugriffe (http://www.netvision-technik.de/wiki/Zugriff_(Polizei)) ausgebildet. Sie kommen bei besonderen Gefährdungslagen sowohl präventiv (zum Beispiel zum Schutz bei Staatsbesuchen), als auch operativ (auf Anforderung regulärer Polizei) zum Einsatz und sind vergleichbar mit den SWAT (http://www.netvision-technik.de/wiki/SWAT)-Teams der US-amerikanischen Polizei.

Die sind dementsprechend für die ganz harten fälle und nicht fürn kleinen raub des juveliers an der ecke zuständig ;)

Deto®
04.10.2010, 16:14
es ging um bewaffneten Raub in zwei Fällen beide waren im Umkreis von rund 8 km von meinem Wohnort.
Und doch es war das SEK bei mir waren ca. 12 Leute in der Wohnung davon 6 oder 7 vom SEK.
Zeitgleich wurden zwei andere Wohnungen gestürmt.

bastelfreak
13.10.2010, 14:54
Soll ein Teil der 5000€ für die Schäden der Hausdurchsuchung sein?
Und stimtm es das du die Hausdurchsuchung für rechtswidrig hälst(warum auch immer)?

metathron
13.10.2010, 18:15
n der Wohnung davon 6 oder 7 vom SEK.

mehr nicht ...

lern KARATE ^^


Aber was soll man sagen,die beissen sich fest und dann volle Atacke...
Wenn ma wieder einer durch die LAppen geht und dann einen "kalt macht" ist das geschrei auch wieder gross.

Von daher hab ich für solch ein Vorgehen bis zu einem gewissen Mass verständnis.

Feudas
13.10.2010, 18:58
Ist doch auch noch nen unterschied ob die davona usgehen das du ein bewaffneter schwerverbrecher bist oder nur nen kleiner
onanierer der sich die neusten porns ausm netz zieht.
türlich gibts im zweiten fall gesittetere regeln als im ersten, find ich völlig klar und einleuchtend.
Was sollen sie den auch machen, freundlich fragen ob man der bewaffnete räuber ist, und wenn du den ersten abgeknallt hast haben sie die antwort oder was?
Auf jeden fall hat das wie gesagt nichts mit der p2p hausdurchsuchung zu tun.

Deto®
13.10.2010, 20:18
mir ging es ja auch nur wegen der Vorgehensweise und dann das Ergebnis das man sich vertan hatte.

TrackerPolizei
13.10.2010, 20:35
so wie es oben in meinem ersten post steht ist es mir selber passiert .. meistens so gegen 6-7 uhr morgens stehen die bei dir vor der tür. 4 einsatzwagen zivil.Meisten Roter Golf Kombi.. Kripo halt.In der zeit wo vorne jemand klingelt wird hinten am haus schon alles gesichert.Also keine flucht möglich.jedenfalls fragen die ob sie rein können usw... wie beschrieben .. alles so passirt in wirklichkeit ... doch wer clever genug ist weiss wie man sich schützen kann und die nichts aus deiner wohnung mitn. können ^^ . Die haben noch nicht mal meinen rechner mitgenommen .. in meinem auto cds und nen paar lose cds ( 45 an der zahl ) davon waren 20 noch lehr +grins+ .

Deto®
13.10.2010, 21:05
geklingelt haben sie bei mir net, war ja auch eine andere Sachlage.
Mitgenommen haben sie bei mir alles technische was sie gefunden haben.
PC,Notebook,Digicam, Handys, ein paar Kleidungsstücke und mich natürlich.
PC und Notebook hatte ich relativ schnell wieder Digicam nach ein paar Tagen aber auf meine Handys habe mehrere Monate gewartet weil sie sofort zum Datenabgleich in die KTU geschickt wurden.
Überwacht wurde ich ca. 5 Tage, halt von dem Tage ab an wo ich in den überwachten Auto mit ins Spiel gekommen bin.

Feudas
13.10.2010, 22:15
aber das wussten sie ja wärend des einsatzes nicht, die bekommengesagt du böser junge achtung achtung.
und so verhalten sie sich halt.
und wie gesagt logischer weise ne andere vorgehensweise

Deto®
13.10.2010, 22:19
das ist richtig aber wenn sie sich die Zeit genommen hätten und vernünftig ermittelt hätten wäre es net passiert.

Thunder™
14.10.2010, 01:43
Gibt es ein Gesetzt was den Staat von solchen Zahlungen befreit nach X Jahren?
Oder läuft es wie bei den Otto normal Verbraucher...wird verstrichen nach 3 o. 5 Jahren?

Wie in einen alten Fall von mir..

Ich hatte eine 1800 Euro Strafe zu Zahlen..
Der Staat hat sich erst nach 4 Jahren gemeldet..
Kein Plan warum.(Ich vermute zu oft umgezogen)..und wollte das Geld haben...
Ich bin zur Anwältin gegangen und Sie hat mir einen Brief aufgesetzt
was zur Staatsanwaltschaft geschickt wurde und der Staat musste dann Feststellen das
sie 2 Jahre zu Spät angekommen sind und nun nichts mehr Fordern können.
Zumindest habe ich so ne menge Holz gespart ^^

Deto®
14.10.2010, 08:59
klar gibt es Verjährungsfristen aber die gelten auch nur wenn keine Forderungen gestellt werden

Thunder™
14.10.2010, 12:13
Ich meine nur wegen deiner Kohle...die lassen dich bewusst warten um zeit zu gewinnen..

Deto®
14.10.2010, 14:50
wir gehen eher davon aus das abgewartet wird bis die Ermittlungen abgeschlossen sind und vorher wird es nichts geben.

Feudas
14.10.2010, 20:41
die verjährungsfristen auf zahlungen egal in welche richtung starten immer wieder bei 0 wenn eine anfrage gestellt wird.
sprich jede anfrage mit "wo ist mein geld" läst die verjährung reseten.