Cerberus
19.02.2009, 15:13
Zu Beginn des dritten Verhandlungstages im Prozess gegen die Betreiber der BitTorrent-Seite "The Pirate Bay" brachten Staatsanwalt und Vertreter der Musik- und Film-Industrie ihre aktualisierten Anklagepunkte vor. Die Verteidigung konterte mit einer mittlerweile als "King-Kong-Verteidigung" bezeichneten Argumentationskette.
Die Anklage fordert von den Pirate-Bay-Admins rund 10 Millionen Euro Schadensersatz für begangene Urheberrechts-Verletzungen. Sie verlangt nachträgliche Gebühren für globale Distributions-Lizenzen und verlangt den zehnfachen Lizenz-Preis, wenn ein Musikstück oder Film bereits vor der offiziellen Veröffentlichung als Torrent angeboten wurde.
Per Samuelsson, der Anwalt eines der Angeklagten, verwies auf das EU-Recht, wonach sein Mandant nicht zu belangen sei. In der zitierten Direktive heißt es, dass ein Provider nicht für Daten, die von Nutzern übertragen werden, verantwortlich gemacht werden kann. Erst, wenn der Provider selbst den Datentransfer initiiert, ist er haftbar. Da die Betreiber der Piratenbucht aber keine direkten Downloads anbieten, sondern lediglich als Dienstleister die Interaktion zwischen Nutzern ermöglichen, sei ihr Handeln nicht strafrechtlich relevant.
Samuelsson argumentierte, dass nicht die Betreiber, sondern die Nutzer verantwortlich seien: "Es sind die User, die so etwas [illegalen Dateiaustausch] tun und sie sind real identifizierbare Personen. Sie geben sich Namen wie zum Beispiel 'King Kong'. Gemäß dem Gesetz muss die Anklage gegen ein Individuum gerichtet werden und es muss eine enge Verbindung zwischen demjenigen, der die Straftat begeht und demjenigen, der ihm dabei hilft, geben. Diese Verbindung wurde nicht nachgewiesen. Der Staatsanwalt muss beweisen, dass [mein Mandant] Carl Lundström persönlich mit dem User King Kong, der durchaus im Dschungel von Kambodscha zu Hause sein könnte, interagiert hat."
Diese Argumentation brachte Samuelsson eine eigene Wikipedia-Seite zur King Kong Verteidigung (http://en.wikipedia.org/wiki/King_kong_defense) ein. Abschließend forderte Samuelsson die Einstellung des Prozesses.
Pirate-Bay-Admin Peter Sunde berichtete, dass die Angeklagten nach Ende des Prozesstages gemeinsam Pizza essen gingen und dort die komplette Gegenseite trafen. Sein Angobt, deren Essens-Rechnung zu übernehmen, wurde abgelehnt. (cel)
Pirate-Bay-Prozess: Die King-Kong-Verteidigung (http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Prozess-Die-King-Kong-Verteidigung_35165639.html)
Pirate-Bay-Prozess: Rückschlag für die Anklage (http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Prozess-Rueckschlag-fuer-die-Anklage_35130241.html)
Die Anklage fordert von den Pirate-Bay-Admins rund 10 Millionen Euro Schadensersatz für begangene Urheberrechts-Verletzungen. Sie verlangt nachträgliche Gebühren für globale Distributions-Lizenzen und verlangt den zehnfachen Lizenz-Preis, wenn ein Musikstück oder Film bereits vor der offiziellen Veröffentlichung als Torrent angeboten wurde.
Per Samuelsson, der Anwalt eines der Angeklagten, verwies auf das EU-Recht, wonach sein Mandant nicht zu belangen sei. In der zitierten Direktive heißt es, dass ein Provider nicht für Daten, die von Nutzern übertragen werden, verantwortlich gemacht werden kann. Erst, wenn der Provider selbst den Datentransfer initiiert, ist er haftbar. Da die Betreiber der Piratenbucht aber keine direkten Downloads anbieten, sondern lediglich als Dienstleister die Interaktion zwischen Nutzern ermöglichen, sei ihr Handeln nicht strafrechtlich relevant.
Samuelsson argumentierte, dass nicht die Betreiber, sondern die Nutzer verantwortlich seien: "Es sind die User, die so etwas [illegalen Dateiaustausch] tun und sie sind real identifizierbare Personen. Sie geben sich Namen wie zum Beispiel 'King Kong'. Gemäß dem Gesetz muss die Anklage gegen ein Individuum gerichtet werden und es muss eine enge Verbindung zwischen demjenigen, der die Straftat begeht und demjenigen, der ihm dabei hilft, geben. Diese Verbindung wurde nicht nachgewiesen. Der Staatsanwalt muss beweisen, dass [mein Mandant] Carl Lundström persönlich mit dem User King Kong, der durchaus im Dschungel von Kambodscha zu Hause sein könnte, interagiert hat."
Diese Argumentation brachte Samuelsson eine eigene Wikipedia-Seite zur King Kong Verteidigung (http://en.wikipedia.org/wiki/King_kong_defense) ein. Abschließend forderte Samuelsson die Einstellung des Prozesses.
Pirate-Bay-Admin Peter Sunde berichtete, dass die Angeklagten nach Ende des Prozesstages gemeinsam Pizza essen gingen und dort die komplette Gegenseite trafen. Sein Angobt, deren Essens-Rechnung zu übernehmen, wurde abgelehnt. (cel)
Pirate-Bay-Prozess: Die King-Kong-Verteidigung (http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Prozess-Die-King-Kong-Verteidigung_35165639.html)
Pirate-Bay-Prozess: Rückschlag für die Anklage (http://www.chip.de/news/Pirate-Bay-Prozess-Rueckschlag-fuer-die-Anklage_35130241.html)